Ticketbestimmungen

Ticketbestimmungen ADAC MX Masters Bielstein 2024

1. Ticketbestellung/-verkauf

Tickets für die ADAC MX Masters Bielstein 2024 sind beim ADAC Nordrhein e.V. und den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot vom ADAC Nordrhein e.V. angenommen. Neben den Ticketbestimmungen des ADAC Nordrhein e.V. gelten zudem die jeweiligen AGB der autorisierten Vorverkaufsstellen. Mit dem Ticketkauf und/oder durch die Ticketnutzung akzeptiert der Ticketkäufer und Ticketnutzer die vorliegenden Ticketbestimmungen. Der Ticketinhaber haftet persönlich.

2. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten für die ADAC MX Masters Bielstein 2024. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung oder bar) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der ADAC Nordrhein e.V. berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum des ADAC Nordrhein e.V. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

3. Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des ADAC Nordrhein e.V. oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des für den Versand beauftragten Unternehmens erfolgt durch den ADAC Nordrhein e.V.

4. Reklamationen

Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannte Kontaktadresse des ADAC Nordrhein e.V. zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

5. Rücknahme/Erstattung der Tickets

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des ADAC Nordrhein e.V. im Einzelfall. Bei einer zeitlichen Verlegung, eines Abbruchs der Veranstaltung oder bei (Zugangs-)Beschränkungen bspw. aufgrund von Höherer Gewalt und/oder behördlicher Schutzmaßnahmen, insbesondere im Zuge von Infektionsschutzmaßnahmen oder aus Gründen im Bereich des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, besteht kein Anspruch auf eine (ganze oder teilweise) Erstattung des Eintrittspreises. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine (ganze oder teilweise) Erstattung des Eintrittspreises, sofern der Abbruch oder eine Verkürzung der laufenden Veranstaltung (Training, Qualifyings, Hauptund Rahmenrennen, etc.) im Interesse bzw. zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt und keine der Vertragsparteien die Nichtdurchführung der Veranstaltung zu vertreten hat. Die Tickets behalten im Falle der Verlegung ihre Gültigkeit. Wird eine Veranstaltung im Vorfeld abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt. Gleiches gilt bei einer behördlich angeordneten maximalen Zuschauerbegrenzung. Der Ticketverkauf erfolgt in diesem Fall anhand der maximal zulässigen Zuschauerzahl erneut.

6. Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung behördlicher oder aufgrund einer akuten Gefahrensituation zu verhängenden Verboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und aufgrund gesetzlicher und behördlicher Auflagen liegt es im Interesse des ADAC Nordrhein e.V. und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt, - Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten; - Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den ADAC Nordrhein e.V. gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern; - im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern; - Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den ADAC Nordrhein e.V. zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden. Auf Verlangen des ADAC Nordrhein e.V ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket für unzulässige Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese Ticketbestimmungen, so wird das Ticket ungültig. Der ADAC Nordrhein e.V. ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen, verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den ADAC Nordrhein e.V., deren Höhe vom ADAC Nordrhein e.V. nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der ADAC Nordrhein e.V. das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Veranstaltungsteilnahmeverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

7. Recht am eigenen Bild

Während der gesamten Veranstaltung werden die Fahrzeuge, die Teilnehmer und auch die Zuschauer bildlich festgehalten. Mit der Nutzung eines Tickets erklärt der Ticketinhaber sein widerrufliches Einverständnis, dass der Veranstalter das Film-, Foto- und Videomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen Weitervermarktung, nutzen kann. Der Ticketinhaber überträgt dem Veranstalter unbeschränkt und unentgeltlich alle Rechte (Urheberrecht / Recht am eigenen Bild etc.), die im Zusammenhang mit der Erstellung des vorgenannten Materials entstehen könnten.

8. Verwendung des Logos / Nutzung der Markennamen

Für jeden Fall der Logoverwendung oder Verwendung der Markennamen ADAC oder MX Masters oder sonstige Bezugnahme auf den ADAC Nordrhein e.V., die mit dem ADAC Nordrhein e.V. nicht schriftlich abgestimmt ist, verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den ADAC Nordrhein e.V., deren Höhe vom ADAC Nordrhein e.V. nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

9. Veranstaltungsordnung

Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte steht dem ADAC Nordrhein e.V. jederzeit zu. Der Ticketinhaber unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Veranstaltungsordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Ordnungsamtes, des ADAC Nordrhein e.V., des Sicherheitspersonals und der Streckenposten auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Ordnungsamt, Beschäftigten des ADAC Nordrhein e.V. und Sicherheitspersonal bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude an der Veranstaltung bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Teilnehmer oder des Veranstaltungspersonals abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von beleidigenden, sexistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten. Das Betreten der Sicherheitsbereiche ist untersagt. Das Be- und Übersteigen von Absperrungen ist ebenfalls verboten. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des ADAC Nordrhein e.V. nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktionen zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des ADAC Nordrhein e.V. nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einer Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ADAC Nordrhein e.V. Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote, verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den ADAC Nordrhein e.V., deren Höhe vom ADAC Nordrhein e.V. nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der ADAC Nordrhein e.V. das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Veranstaltungsteilnahmeverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den ADAC Nordrhein e.V. gerichtet werden: ADAC Nordrhein e.V. Motorsport und Klassik Luxemburger Straße 169 50939 Köln spo@nrh.adac.de

11. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der ADAC Nordrhein e.V. haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des ADAC Nordrhein e.V. ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom ADAC Nordrhein e.V. unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom ADAC Nordrhein e.V. in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der ADAC Nordrhein e.V. ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Weitere Datenschutz-Informationen gemäß Art. 13 DSGVO erhalten Sie hier: https://adac-nrh.de/dsi-136/

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des ADAC Nordrhein e.V. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des ADAC Nordrhein e.V. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des ADAC Nordrhein e.V. vereinbart.

14. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser Ticketbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(Stand Februar 2024)